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Jugendstrafrecht und Kinderrechte
Kinder haben Rechte - auch im Strafverfahren. Dies ist eine der zentralen Botschaften des jugendstrafrechtlichen Normengerüsts, welches auf internationaler Ebene seit den 80er Jahren herangewachsen ist. Autorin: Dr. Ursina Weidkuhn |
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Jugendstrafverteidigung – ein kurzer Praktikerinnenleitfaden
Von Stephan Bernard, Lic.iur., LL.M., Rechtsanwalt, Mediator SAV/AFM, Zürich Stefan Blum, Lic.iur., Rechtsanwalt, Winterthur Stichworte: Jugendstrafverteidigung, Verteidigung, Jugendstrafrecht, Jugendstrafprozessrecht, Verteidigungstaktik, Kinderrechte |
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Keine Anhörung des Kindes gegen seinen Willen
(Art. 145 ZGB): 5C.319/2001 |
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Keine Anordnung eines Besuchsrechts gegen den Willen eines zwölfjährigen Kindes
Keine Anordnung eines Besuchsrechts gegen den Willen eines zwölfjährigen Kindes (art. 273, 274 ZGB): 5A_107/2007; |
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Keine Dispensation muslimischer Kinder vom gemischt geschlechtlich geführten Schwimmunterricht
Keine Dispensation muslimischer Kinder vom gemischt geschlechtlich geführten Schwimmunterricht. (Art. 15 BV, Art. 9 EMRK): 2C_149/2008; |
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Keine Verweigerung des Besuchsrecht für ein 6.5 jähriges Kind nach langem Kontaktunterbruch mit dem Kindsvater
(Art. 273, 274 ZGB, Art. 296 Abs. 1 ZPO): 5A_505/2013 |
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