Keine Rückplatzierung der Kinder von der Grossmutter zur Kindsmutter

(Art. 310 Abs. 3 ZGB): 5A_88/2015

Bundesgerichtsentscheid vom 5. Juni 2015

Eltern, die sich trotz Fremdplatzierung um den Aufbau und die Pflege einer persönlichen Beziehung zu ihrem Kind bemüht haben, brauchen nicht zu befürchten, dass Art. 310 Abs. 3 ZGB gegen ihre ernsthafte Absicht, das Kind eines Tages wieder selber zu betreuen und zu erziehen, mit Erfolg angerufen werden kann. Beim Entscheid über eine Rückübertragung der Obhut ist das Kindeswohl vorranging zu berücksichtigen. Erfordert es das Kindeswohl, sind die Kinder unter Umständen auch in einem Umfeld zu belassen, das gegenüber der Kindsmutter ablehnend eingestellt ist.