Potenziale Leichter Sprache zur Partizipation Betroffener im Verfahren auf Anordnung einer erwachsenenschutzrechtlichen Massnahme

Von: Anne Parpan-Blaser, Monika von Fellenberg, Simone Girard, Annette Lichtenauer, Gabriela Antener

Stichwörter: Erwachsenenschutzverfahren, KESB, Kommunikation, Leichte Sprache, Partizipationsrechte, Rechtliches Gehör, Selbstbestimmung, Untersuchungsgrundsatz

Zusammenfassung: Seit der Ratifizierung der UNO-Behindertenrechtskonvention wird in der Schweiz verstärkt die Forderung nach mehr Teilhabe an Information und Kommunikation für Menschen mit Beeinträchtigungen erhoben. In diesem Kontext wurde von der Hochschule für Soziale Arbeit FHNW in Zusammenarbeit mit der KESB Region Solothurn von 2018 bis Anfang 2018 das Forschungs- und Entwicklungsprojekt "Einfach leicht verständlich" (ELV) durchgeführt, welches sich als erstes solches Unterfangen in der Schweiz den Themen Übertragen von Texten in Leichte Sprache, Prüfung ihrer Verständlichkeit sowie Wahrnehmung ihrer Verwendung durch Fachpersonen und Betroffene widmete. Der vorliegende Beitrag stellt zentrale Untersuchungsergebnisse vor und geht u.a. der Frage nach, welche Potenziale Leichte Sprache hinsichtlich Partizipation in erwachsenenschutzrechtlichen Abklärungen bietet, und was zu beachten ist, wenn in Erwachsenenschutzverfahren Unterlagen in Leichter Sprache zum Einsatz gelangen.