Im "Irrgarten" zwischen Meldepflichten, Melderechten und Berufsgeheimnissen - die Revision der Meldevorschriften im Kindesschutz

Von: lic. iur. Luca Maranta, Advokat; Dozent und Projektleiter an der Hochschule Luzern - Soziale Arbeit

Stichwörter: Interessenabwägung, Meldung, Koordination Meldevorschriften und Berufsgeheimnisse, Koordination Meldevorschriften und Schweigepflichten, Meldepflichten Kindesschutz, Melderechte Kindesschutz, Meldevorschriften Kindesschutz.

Zusammenfassung: Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden sind regelmässig auf Meldungen von Privaten oder Fachpersonen angewiesen, damit sie Kenntnis von einer allfälligen Gefährdung des Kindeswohls erhalten. Am 1. Januar 2019 werden neue Meldevorschriften für den Kindesschutz in Kraft treten. Der Beitrag stellt die Gesetzesrevision überblicksartig dar und geht auf praxisrelevante Einzelfragen vertieft ein. Insbesondere zeigt der Beitrag Ansätze zur Orientierung im "Irrgarten" von Meldepflichten, Melderechten und Berufsgeheimnissen auf.

 

ZKE 4/2018 S. 231 ff.