Leitfaden zur Erstellung psychologisch-psychiatrischer Gutachten bei Fragen zum Kindeswohl

Von: Brigitte Seifert, Dr. rer. nat., Fachpsychologin für Psychotherapie und Rechtspsychologie FSP, Benjamin Krexa, Lic. phil., Fachpsychologe für Psychotherapie und Rechtspsychologie FSP, Sibille Kühnel, Dr. med., MAS, FA Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie FMH, Markus Bareiss, Dr. med., FA Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie FMH

Stichwörter: Kindeswohl in der Begutachtung, Praxis der Gutachtenerstellung, einheitliche Standards, interdisziplinäre Kommunikation, Komplexität der Entscheidungsfindung, Entscheidungsgrundlagen

Zusammenfassung: Gutachterinnen und Gutachter im Bereich des Familienrechts in der Schweiz können bis anhin nicht auf vorgegebene Standards, Normen oder Richtlinien zurückgreifen. Die Sachverständigen agieren hier gemäss ihrer individuellen Ausbildung und ihren persönlichen Fähigkeiten. Dementsprechend sind die Expertisen von unterschiedlicher fachlicher Qualität. Auftraggebende Behörden können sich bisher bei der Beurteilung von den von ihnen eingeholten Expertisen nur auf ihre persönlichen Eindrücke stützen. Da Expertisen im Bereich des Familienrechts richterliche oder behördliche Entscheide leiten und eine grosse Tragweite für die Familien, insbesondere für die Kinder haben, erachten wir es als zwingend notwendig, Standards zu formulieren. Der vorliegende Artikel soll einen Anstoss und einen kleinen Beitrag dazu leisten.

 

FamPra 01/2015 Seite 118 ff.

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