Eine beim Ausschuss für die Rechte des Kindes (KRK) eingereichte Beschwerde führte dazu, dass die Schweiz das Asylverfahren im konkreten Fall von vier kurdischen Flüchtlingskindern aus Syrien und ihrer Mutter wieder aufgenommen hat. Nach einer Anhörung der Kinder gewährte die Schweiz ihnen schlussendlich Asyl. Dafür gab es Lob vom UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes.
Dieser Fall zeigt, dass dieser Beschwerdemechanismus durchaus Potenzial hat, um Kindern sofortige Hilfe zukommen zu lassen. Fünf Fälle von individuellen Mitteilungen, die dem Ausschuss für die Rechte des Kindes vorgelegt wurden, führten zu einer erneuten Prüfung des Asylentscheids durch die Schweiz. Dies ist ein wichtiger Präzedenzfall für viele andere schutzbedürftige asylsuchende Kinder und ihre Angehörigen.