EGMR Reist gegen die Schweiz: Vorsorgliche Platzierung durch Jugendanwalt verstösst nicht gegen EMRK

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat entschieden, dass eine vorsorgliche Schutzmassnahme, die vom Jugendanwalt gegen den Antragsteller angeordnet wurde, nicht gegen Artikel 5 § 1 (Recht auf Freiheit und Sicherheit) der Europäischen Menschenrechtskonvention verstösst. (affaire Reist c. Suisse 39246/15)

Hier finden Sie das Urteil.