Anerkennung eines im Ausland von einem gleichgeschlechtlichen Paar unter Beizug einer Leihmutter begründeten Kindsverhälnisses

(Art. 25 ff. IPRGArt. 119 Abs. 2 lit. d und g BV): B 2013/158

Urteil Verwaltungsgericht vom 19. August 2014

Trotz dem verfassungsrechtlichen Verbot der Leihmutterschaft in der Schweiz verstösst ein im Ausland mittels Leihmutterschaft begründetes Kindsverhältnis nicht grundsätzlich gegen den schweizerischen Ordre public. Im Einzelfall kann die Anerkennung des Kindesverhältnisses und die Eintragung einer doppelten Vaterschaft im Personenstandsregister im Interesse des Kindes und im Interesse einer einheitlichen und klaren Rechtsanwendung geboten sein.