Abänderung des Scheidungsurteils hinsichtlich der elterlichen Sorge

Abänderung des Scheidungsurteils hinsichtlich der elterlichen Sorge. (Art. 134 ZGB): 5A_531/2009;

http://relevancy.bger.ch/php/aza/http/index.php?lang=de&type=show_document&highlight_docid=aza://06-11-2009-5A_531-2009

Die Neuregelung der elterlichen Sorge setzt voraus, dass eine Veränderung dies zwingend gebietet, weil die aktuelle Regelung dem Kind mehr schadet als der mit der Änderung der Hauptbezugspersonen verbundene Verlust der Kontinuität. Verreist die bis anhin sorgeberechtigte Kindsmutter mehrmals unangemeldet ins Ausland, sodass die Kinder vom Vater aufgenommen werden müssen, und verhält sie sich auch sonst unzuverlässig, während die Stabilität der Verhältnisse beim Kindsvater gewährleistet ist und dieser zudem eine grosse Bindungstoleranz aufweist, kann sich eine Umverteilung des Sorgerechts rechtfertigen.