UN-KRK – Staatenbericht – Antwort der Schweiz zur «List of Issues»

Übereinkommen über die Rechte des Kindes der Vereinten Nationen – Antwort der Schweiz zur «List of Issues» vor Einreichen des fünften und sechsten Staatenberichts

Art. 44 der Kinderrechtskonvention verlangt, dass die Schweizer Regierung alle 5 Jahre darüber berichtet, wie die Kinderrechte im Land umgesetzt werden. Der jüngste Staatenbericht der Schweiz vom 18. Dezember 2020 wurde nach einem vereinfachten Berichtsverfahren auf Einladung des UN-Kinderrechts-Ausschusses erstellt. Dieses Verfahren wird als "List of Issues Prior to Reporting (LOIPR)" bezeichnet.

Bern, 18. Dezember 2020