BGer 2C_695/2019 vom 28. Februar 2020 – Schulwechsel aufgrund der Sprachenfreiheit

Ein siebenjähriges Mädchen aus der zweisprachigen Freiburger Gemeinde Marly darf in die deutschsprachige Primarschule wechseln, obwohl es den Kindergarten auf Französisch absolvierte. Dies hat das Bundesgericht entschieden und eine Verfügung der Gemeinde aufgehoben.

Hier finden Sie das Urteil.