Zulässigkeit der zwangsweisen Durchsetzung einer DNA-Begutachtung im Rahmen einer Vaterschaftsklage

5A_492/2016

Bundesgerichtsentscheid vom 05. August 2016

Art. 261 ff. ZGB, Art. 296 ZPO:

Sofern keine Gefahr für die Gesundheit besteht, kann die Mitwirkung bei der Abklärung der Abstammung des Kindes auch zwangsweise durchgesetzt werden.