Von: Dr. iur. Nora Bertschi, LL.M., Leiterin Stab, Amt für Sozialbeiträge Kanton Basel-Stadt
Lic. iur. Luca Maranta, Advokat, Dozent und Projektleiter an der Hochschule Luzern – Soziale Arbeit, Kompetenzzentrum Kindes- und Erwachsenenschutz
Stichwörter: Aufenthaltsbestimmungsrecht, Zügelartikel, Art. 301a ZGB, Umzug Kind, Aufenthaltsort Kind, elterliche Entscheidkompetenzen
Zusammenfassung: Seit dem 1. Juli 2014 regelt Art. 301a ZGB, auch bekannt als der «Zügelartikel», die Situation von Umzügen in getrennt lebenden Familien, insbesondere den Wechsel des Aufenthaltsortes von minderjährigen Kindern. Der vorliegende Beitrag geht in einem ersten Teil allgemein auf diese Bestimmung ein und stellt die bisherige Praxis dazu vor. In einem zweiten Teil werden Spezialprobleme, die sich im Rahmen der neuen Gesetzgebung ergeben, diskutiert.
FamPra 3/2017 Seite 649 ff.