(Art. 446 Abs. 2, 449 ZGB): 5A_211/2014
Bundesgerichtsentscheid vom 14. Juli 2014
Die Anordnung einer psychiatrischen Begutachtung eines Elternteils ist nur verhältnismässig, wenn eine Massnahme des Erwachsenen- oder des Kindesschutzes ernsthaft in Betracht zu ziehen ist.