Voraussetzungen für die Anordnung einer psychiatrischen Begutachtung eines Elternteils

(Art. 446 Abs. 2, 449 ZGB): 5A_211/2014

Bundesgerichtsentscheid vom 14. Juli 2014

Die Anordnung einer psychiatrischen Begutachtung eines Elternteils ist nur verhältnismässig, wenn eine Massnahme des Erwachsenen- oder des Kindesschutzes ernsthaft in Betracht zu ziehen ist.