Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht (Art. 219 StGB): 6B_993/2008;
Ein Stiefvater, der seine Stieftochter während Jahren mit dem ihr auferlegten Anteil an Hausarbeit überfordert und ihr nicht genug Zeit für die Schulaufgaben lässt, verletzt die ihm obliegenden familiären Fürsorge- und Erziehungspflichten.