Von: PD Dr. iur. Samuel Zogg, Rechtsanwalt, LL.M.
Stichwörter: Unterhaltsklage, Annexzuständigkeit, weitere Kinderbelange, Parteistellung, Interessenkonflikt, Beistand
Zusammenfassung: Der vorliegende Beitrag untersucht verschiedene verfahrensrechtliche Fragen, die im Zusammenhang mit der neuen, um die annexweise zu beurteilenden «weiteren Kinderbelange» erweiterten Unterhaltsklage entstehen. Einerseits wird die sich aus der Annexzuständigkeit neu ergebende Kompetenzabgrenzung zwischen dem Unterhaltsgericht und der Kindesschutz- bzw. der Schlichtungsbehörde näher betrachtet sowie – damit zusammenhängend – die Frage gestellt, welche Anforderungen an den in Art. 198 lit. bbis ZPO vorgesehenen «Vermittlungsversuch» vor der Kindesschutzbehörde zu stellen sind. Andererseits wird die jeweilige prozessuale Stellung der Beteiligten (Kind, Mutter, Vater) in einem solchen, um die übrigen Kinderbelange erweiterten Unterhaltsprozess untersucht, namentlich die Frage, wer in welcher Konstellation inwiefern Parteistellung hat, wer wen vertritt und welche Rolle ein Beistand nach Art. 306/308 ZGB bzw. ein solcher nach Art. 299 f. ZPO einnimmt.
FamPra 01/2019, Seite 1 ff.