Prüfung von Kindesvertretungen und Ablösung von superprovisorischen vorsorglichen Massnahmen - Aufsichtsrechtliche Weisung

Anfangs Januar 2015 wurden zwei Kinder mutmasslich durch ihre Mutter getötet. Die zuständige KESB war aufgrund einer Gefährdungsmeldung seit der zweiten Hälfte Oktober 2014 mit der Familie befasst. Angesichts der ausserordentlichen Tragik der Ereignisse entschied sich die Aufsichtsbehörde, das Vorgehen der KESB von unabhängiger Seite unter interdisziplinären Gesichtspunkten vertiefter abklären zu lassen. Das entsprechende Gutachten ging Ende Juli 2015 ein. Im Rahmen der Würdigung der Handlungsweise der KESB gelangte die Aufsichtsbehörde in ihrem Bericht vom 27. Januar 2016 zum Schluss, dass sämtlichen KESB im Kanton Zürich die nachfolgenden Weisungen zu erteilen seien, um die Qualität der Arbeit aller KESB im Kanton zu sichern und zu stärken.

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