Elterliche Sorge, Kriterium der Bindungstoleranz, Kontinuitätsprinzip

Zuteilung der elterlichen Sorge, Kriterium der Bindungstoleranz, Kontinuitätsprinzip (Art 133 Abs. 2 ZGB): 5A_138/2012;

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Sind beide Eltern grundsätzlich erziehungsfähig, kann die Bereitschaft eines Elternteils mit dem anderen in Kinderbelange zu kooperieren und insbesondere die Beziehung zum anderen Elternteil zuzulassen und aktiv zu fördern, eine entscheidende Bedeutung bei der Sorgerechtszuteilung erhalten. Das Kriterium der Kontinuität der Verhältnisse kann dahinter zurücktreten.