Das Recht des Kindes auf Gehör - Allgemeine Bemerkungen der UN

Das übergreifende Ziel der Allgemeinen Bemerkung ist es, die Vertragsstaaten bei einer wirkungsvollen Umsetzung von Artikel 12 zu unterstützen. Bei der Verfolgung dieses Ziels bemüht sich der Ausschuss darum,

• das Verständnis der Bedeutung von Artikel 12 und seiner Konsequenzen für Regierungen, Akteure im Feld, Nichtregierungsorganisationen und die gesamte Gesellschaft zu stärken;

• die Reichweite von Gesetzgebung, Politik und Praxis zu definieren, die für eine volle Umsetzung von Artikel 12 erforderlich ist;

• unter Nutzung der Monitoringerfahrung des Ausschusses auf positive Ansätze zur Umsetzung von Artikel 12 hinzuweisen;

• grundlegende Voraussetzungen für geeignete Vorgehensweisen vorzuschlagen, um der Meinung der Kinder in allen Angelegenheiten, die sie betreffen, angemessenes Gewicht zu verleihen.