Das übergreifende Ziel der Allgemeinen Bemerkung ist es, die Vertragsstaaten bei einer wirkungsvollen Umsetzung von Artikel 12 zu unterstützen. Bei der Verfolgung dieses Ziels bemüht sich der Ausschuss darum,
• das Verständnis der Bedeutung von Artikel 12 und seiner Konsequenzen für Regierungen, Akteure im Feld, Nichtregierungsorganisationen und die gesamte Gesellschaft zu stärken;
• die Reichweite von Gesetzgebung, Politik und Praxis zu definieren, die für eine volle Umsetzung von Artikel 12 erforderlich ist;
• unter Nutzung der Monitoringerfahrung des Ausschusses auf positive Ansätze zur Umsetzung von Artikel 12 hinzuweisen;
• grundlegende Voraussetzungen für geeignete Vorgehensweisen vorzuschlagen, um der Meinung der Kinder in allen Angelegenheiten, die sie betreffen, angemessenes Gewicht zu verleihen.