BGer 5A_627/2016 vom 28. August 2017 - Kleinkinder – Besuchsrecht anstatt alternierende Obhut

Nach längerem Kontaktabbruch ist es nicht willkürlich, das Besuchsrecht so auszugestalten, dass relativ kleine Kinder in einer ersten Phase nicht beim mittlerweile fremd gewordenen Vater übernachten. Wichtiger als die Übernachtungsmöglichkeit ist bei kleinen Kindern, dass sie ihre Eltern regelmässig sehen, wenn auch möglicherweise nur für kurze Zeit. Nach und nach wird es zu einer Ausdehnung des Besuchsrechts kommen.

Hier finden Sie das Urteil.