BGer 5A_404/2015 vom 27. Juni 2016 - Die entwicklungspsychologische Bedeutung des Kontakts des Kindes zu beiden Elternteilen

Die nicht miteinander verheirateten Eltern lebten mit ihrem 2003 geborenen Kind bis April 2009 in Hausgemeinschaft. Das nicht behördlich geregelte Besuchsrecht scheint anfänglich funktioniert zu haben, ab Dezember 2011 haben jedoch keine regelmässigen Besuche des Kindes bei seinem Vater mehr stattgefunden und seit Dezember 2012 ist der Kontakt ganz abgebrochen.

3 1/2 Jahre nach Eröffnung des erstinstanzlichen Verfahrens bestätigt das Bundesgericht die seinerzeit zweckmässige Anordnung einer Beistandschaft mit dem Auftrag den Kontakt zum Vater wieder anzubahnen und Vorschläge für eine Besuchsregelung zu unterbreiten.

 

Hier finden Sie das Urteil.