Begleitetes Besuchsrecht, Lebenspartner eines Elternteils als Begleitperson

Begleitetes Besuchsrecht, Lebenspartner eines Elternteils als Begleitperson (Art. 273 f. ZGB): 5A_627/2007;

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Eine Besuchsrechtsordnung, die den neuen Lebenspartner des besuchsberechtigten Elternteils ausschliesst, erscheint auch dann nicht gerechtfertigt, wenn dieser das Scheitern der Ehe (mit)verursacht hat. Dort wo eine Besuchsbegleitung nicht durch eine Amtsperson wahrgenommen werden kann, sollte als Begleitperson ein gemeinsamer Freund beider Parteien oder ein Familienmitglied eingesetzt werden, dem beide Elternteile vertrauen. Fehlt es an einer gemeinsamen Vertrauensperson, kommen begleitete Besuchssonntage in Betracht bzw. Besuche in institutionalisierten Begegnungstreffpunkten.