Bedeutung des Bindungskonzepts im interdisziplinären Diskurs

Von Liselotte Staub, Dr. phil., Psychologin und Psychotherapeutin FSP, Bern

Stichwörter: Betreuungszeiten, Bindungsbegriff, Bindungskonzept, Bindungstheorie, Diagnostik, elterliche Obhut, elterliche Sorge, Eltern-Kind-Bindung, Interdisziplinarität, Kindeswohl, Kleinkind, psychologischer Bindungsbegriff, Trennung

Abriss: Bei Fragen über die Zuteilung von Sorge und Obhut bzw. Aufteilung von Betreuungszeiten von Kleinkindern sind Sachverständige angehalten, sich an den Kriterien zu orientieren, welche das Bundesgericht vorgibt. Dabei ist das Bindungskonzept ein unverzichtbares Kriterium in der Beurteilung des Kindeswohls. Missverständnisse treten auf, wenn in der interdisziplinären Auseinandersetzung Bindung und Beziehung unzureichend unterschieden werden. Angesichts der Tatsache, dass im Familienrecht eine enge Interdisziplinarität von Recht und Psychologie besteht, ist es dringend notwendig, dass die Rechtswissenschaft den psychologischen Bindungsbegriff kennt und ihn richtig anwendet. Voraussetzung dafür ist, dass auch Juristen die grundlegenden Erkenntnisse und Gesetzesmässigkeiten der Bindungstheorie kennen und vor allem: die Bedeutung dieser entwicklungs-psychologischen Erkenntnisse in der Beurteilung und entsprechenden gutachterlichen Empfehlungen nachvollziehen können. In der Folge sollen die Unterschiede zwischen Bindungen und Beziehungen erklärt und Möglichkeiten zur Beurteilung der Eltern-Kind-Beziehung aufgezeigt werden. Abschliessend soll dargestellt werden wie das Bindungskonzept die Betreuung von Kleinkindern nach der elterlichen Trennung bestimmt.

ZKE 3/2013 Seite 235 ff.

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