Anerkennung der Scheidungsnebenfolgen / Zuteilung des Sorgerechts

Anerkennung der Scheidungsnebenfolgen, Zuteilung des Sorgerechts (Art. 27 IPRG, Art. 7, 10 ESÜ): 5A_15/2011;

http://relevancy.bger.ch/php/aza/http/index.php?lang=de&type=show_document&highlight_docid=aza://20-06-2011-5A_15-2011

Die Zuteilung des Sorgerechts durch ein ausländisches Gericht an einen erwerbstätigen Elternteil verstösst grundsätzlich nicht gegen das schweizerische Odre public. Die ausländischen Gerichte sind für die Sorgerechtentscheidungen jedoch nicht zuständig, wenn das Kind sein ganzes Leben ununterbrochen in der Schweiz gelebt hat und mit Ausnahme des formalen Bezugspunktes der Staatsangehörigkeit keine Beziehung zu seinem Heimatstaat hat.