- Fachpersonen der Sozialen Arbeit (und von Bezugsprofessionen) aus Diensten (Sozialdienste, Kinder-und Jugenddienste, interne Abklärungsdienste der KESB u. Ä.) oder Organisationen (v.a. private Anbieter), die durch die KESB angeordnete Kindeswohlabklärungen durchführen oder Mandate führen.
- Fachpersonen der Sozialen Arbeit (und von Bezugsprofessionen), die von der KESB verfügte Kindesschutzmassnahmen verantworten und begleiten (Mandatsträger:innen).
- Fachpersonen aus kindesschutzrelevanten Organisationen, die mit Fragen der Einschätzung von Gefährdungen und Belastungen von Kindern und/oder
- die mit der Begleitung solcher Kinder betraut sind und über Grundwissen und -kompetenzen im Kindesschutz verfügen (z.B. Schulsozialarbeiter:innen, Beratungsstellen).
Im Mittelpunkt dieses Fachseminars stehen Themen rund um den Zeitpunkt der Offenlegung sexualisierter Gewalt an Kindern und Jugendlichen.
Die Teilnehmenden lernen, wie sie günstige Bedingungen schaffen und angemessen reagieren können, um die Sicherheit für die von sexualisierter Gewalt betroffenen Kinder zu gewährleisten. Daneben werden im Kurs Fragen rund um die Bedarfsklärung sowie Indikationen für (Sofort-)Massnahmen und Aufklärung über Möglichkeiten von Beratung, Unterstützung und Opferhilfe bearbeitet, ausserdem werden strafrechtlicher Aspekte thematisiert. Ebenfalls wird thematisiert, wie Ressourcen gestärkt, therapeutische Hilfen bereitgestellt und Sicherheitspläne entwickelt werden können.
Weitere zentrale Inhalte sind die Möglichkeiten und Grenzen des Einbezugs von Familie und Gewaltausübenden sowie der Stellenwert der interprofessionellen Zusammenarbeit.
- Die Teilnehmenden setzen sich mit dem Unterstützungsbedarf von Kindern und mit möglichen Hilfen und Massnahmen im Kontext von sexualisierter Gewalt auseinander.
- Sie lernen Indikationen von (Sofort-) Massnahmen kennen, um eine effektive, am Wohl des Kindes orientierte Hilfeplanung zu gewährleisten.
- Sie erlangen grössere Handlungssicherheit in Bezug auf den Umgang mit Familiensystemen, in denen sexualisierte Gewalt gegen Kinder vermutet wird oder sich bereits bestätigt hat.