Für die Zulassung ist ein Hochschulabschluss und Praxiserfahrung erforderlich. In Ausnahmefällen können auch Personen mit vergleichbarer Qualifikation sowie mit spezifischer Praxiserfahrung «sur dossier» zugelassen werden. Die Studienkommission kann die Zulassung zudem von einem erfolgreichen Aufnahmegespräch abhängig machen.
Der Studiengang ist eine berufsbegleitende universitäre Weiterbildung mit dem Ziel, einen Überblick über die Grundlagen der Family Governance zu geben und vertieft die für die Praxis relevanten Themen zu behandeln wie: Familienverfassung und Strategie; Familiendynamik, Familienrisiken und Notfallplan; Kommunikation und Konflikte; interne und externe Kommunikation; Eigentumsstrukturen, Gremien und Mitwirkung der Familien; Unternehmensführung und Fragen der Führungsnachfolge; Recht, Steuern, Bewertungen; Organisation des Familienvermögens; Philanthropie und Kunst; Finanzierung, Börsengang, Verkauf und Liquidation.