In unserer Stellungnahme zur Motion "19.4632 - Änderung ZGB Gewaltfreie Erziehung" begrüssen wir die Verankerung der gewaltfreien Erziehung im Schweizerischen Zivilgesetzbuch. Wir betonen, dass es von entscheidender Bedeutung ist, das Recht des Kindes auf Schutz vor jeglicher Form von Gewalt, sowohl physischer als auch psychischer Natur, explizit im Gesetzestext zu verankern. Dies soll nicht nur Eltern, sondern auch alle anderen mit der Erziehung betrauten Personen umfassen, um eine umfassende Schutz für Kinder sicherzustellen.
Des Weiteren fordern wir, dass der Bund eine zentrale Rolle bei der Förderung und Implementierung der gewaltfreien Erziehung übernehmen soll. Dazu gehört die Schaffung einer nationalen Koordinations- und einer nationalen Anlaufstelle, die nicht nur als Anlaufstelle dienen, sondern auch Kampagnen zur Sensibilisierung und Prävention von Gewalt in der Erziehung durchführen. Wir sehen die Notwendigkeit, dass der Bund die Finanzierung dieser Maßnahmen übernimmt, um eine nachhaltige und wirksame Umsetzung zu garantieren. Insgesamt ist es unser Ziel, durch diese Änderungen im Zivilgesetzbuch eine Kultur der Gewaltfreiheit und des Respekts in der Erziehung zu fördern und zu stärken, im besten Interesse des Kindes.