CAS Sozialversicherungsrecht I

Ort
Olten
Datum
-
Zielpublikum

Das CAS-Programm richtet sich an Fachleute der Sozialen Arbeit sowie verwandter Disziplinen mit einem Diplom auf tertiärer Stufe; eine mindestens zweijährige qualifizierte Berufserfahrung ist erforderlich. Personen, welche die formalen Voraussetzungen nicht erfüllen, können im Rahmen eines Äquivalenzverfahrens aufgenommen werden.

Inhalt

Die Erschliessung materieller Ressourcen gehört für viele Professionelle der Sozialen Arbeit zur Kernaufgabe. Dabei treffen sie auf ein Regelwerk des Sozialen Netzes, das wenig koordiniert und aufgrund unterschiedlicher Organisations-, Finanzierungs- und Leistungsformen nur schwer überblickbar ist.
Das Bundesgesetz über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts (ATSG) definiert die Grundsätze, Begriffe und Institute des Sozialversicherungsrechts, legt ein einheitliches Verfahren fest, stimmt die einzelnen Leistungen aufeinander ab und ordnet den Rückgriff der Sozialversicherungen auf Dritte. Der ATSG vermag aber nicht, die Komplexität des Sozialversicherungssystems zu verringern. Eine fundierte Auseinandersetzung mit dem Sozialversicherungsrecht und den angrenzenden Rechtsgebieten bildet nach wie vor die grundlegende Voraussetzung für eine professionelle Erfüllung des Berufsauftrages. Der CAS-Kurs Sozialversicherungsrecht I ist deshalb konsequent auf den ATSG und auf praktische Problemstellungen in der Praxis ausgerichtet. Der modulare Aufbau garantiert zudem individuelle Vertiefungsmöglichkeiten. Die Teilnehmenden erwerben Wissen und Können, um Klientinnen und Klienten in Fragen des Sozialversicherungsrechts und benachbarter Rechtsgebiete kompetent zu beraten sowie berechtigte Ansprüche zu erkennen und durchzusetzen.