2C_206/2016
Bundesgerichtsentscheid vom 07. Dezember 2017
§ 39 VG/TG
Das Bundesgericht hebt zwei Regelungen im Volksschulgesetz des Kantons Thurgau
	auf. Diese sahen die Möglichkeit vor, von Eltern eine Kostenbeteiligung für allenfalls
	notwendige Sprachkurse (Deutsch) ihrer Kinder sowie für schulische Pflichtveranstaltungen
	erheben zu können. Beide Bestimmungen sind mit dem verfassungsmässigen
	Anspruch auf kostenlosen Grundschulunterricht nicht zu vereinbaren.