Kindes- und Erwachsenenschutz: das Basler Modell – Organisation und Verfahren der KESB Basel-Stadt

Von: Dr. iur. Nora Bertschi, LL.M. und lic. iur. Luca Maranta, Advokat

Stichwörter: KESB Basel-Stadt, Basler Modell, Organisation KESB, Verfahren Kindes- und Erwachsenenschutz, mündliche Verhandlungen

Zusammenfassung: Die Organisation der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB) sowie das Verfahren vor diesen Behörden sind kantonal sehr unterschiedlich ausgestaltet. Vor diesem Hintergrund erläutert der vorliegende Beitrag das Basler Modell im Kindes- und Erwachsenenschutz, welches sich insbesondere durch die gesetzliche Verankerung eines ausgebauten sowie eines vereinfachten Ablaufes auszeichnet. Die Verfasserin und der Verfasser des Beitrages gelangen zum Fazit, dass der abklärenden Person in Fällen, in welchen ein Entscheid erheblich in die Persönlichkeitsrechte der betroffenen Person eingreift, nicht zugleich Entscheidfunktion zukommen soll. Zudem müssen die massgebenden Normen den widerstreitenden Bedürfnissen sowohl nach einem vereinfachten Verfahren als auch nach einem Ablauf mit ausgebauten Schutzmechanismen Rechnung tragen.     FamPra 4/2015 Seite 832 ff.   www.zeitschriften.recht.ch