BGer 5A_266/2019 vom 5. August 2019 - Persönlicher Verkehr – tyrannischer Vater im Strafvollzug

Der zu einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe verurteilte Vater hatte bereits seit sechs Jahren keinen Kontakt mehr zu seinen zwei 2008 bzw. 2010 geborenen Kindern. Er rügte eine Verletzung von Art. 8 EMRK und Art. 9 Abs. 3 KRK. Dem Vater wird das Besuchsrecht verweigert, weil er sich zu Hause als gewalttätiger Tyrann gebärdete, die Kinder noch traumatisiert sind und sich vor ihm fürchteten.

 

Hier finden Sie das Urteil.