Anerkennbarkeit einer internationalen Adoption im Rahmen eines Erbteilungsprozesses

Vorfrage: Überprüfung der Anerkennbarkeit einer internationalen Adoption im Rahmen eines Erbteilungsprozesses, Voraussetzungen der Anerkennbarkeit einer internationalen Adoption. (Art. 604 ZGB, Art. 78 IPRG): 5A_74/2008

http://relevancy.bger.ch/php/aza/http/index.php?lang=de&type=show_document&highlight_docid=aza://25-06-2008-5A_74-2008

Während Adoptionen in der Regel im Staat des gewöhnlichen Aufenthalts des Kindes ausgesprochen werden, wird bei ausländischen Adoptionen als Voraussetzung für die Anerkennbarkeit verlangt, dass diese im zukünftigen Lebensumfeld des Kindes oder im Heimatstaat der Adoptierenden erfolgen (Art. 78 IPRG). Damit wird gewährleistet, dass ausländische Adoptionen in der Schweiz nur anerkannt werden, wenn sie von Behörden ausgesprochen wurden, die geeignet waren, die wesentlichen Umstände der Adoption (insbes. Persönlichkeit, Erziehungsfähigkeit, Gesundheit der Pflegeeltern sowie die persönliche und wirtschaftliche Verhältnisse) abzuklären. Die Regelung widerspricht weder dem Übereinkommen über die Rechte des Kindes, noch dem Übereinkommen über den Schutz von Kindern und die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der internationalen Adoption.