Fachseminar Zivilrechtliche Unterhaltspflichten und Finanzierung von Kindesschutzmassnahmen, Schnittstelle Sozialhilfe

Ort
Luzern
Datum
-
Zielpublikum

Fachpersonen aus der gesetzlichen Sozialarbeit, namentlich der Sozialhilfe sowie des Kindes- und Erwachsenenschutzes, Mitarbeitende der Alimentenhilfe, Mitarbeitende von Sozialberatungsstellen, Mitglieder von Fürsorge-/Sozialhilfebehörden und Kindes-/Erwachsenenschutzbehörden.

 

Inhalt

Die familienrechtlichen Unterhaltspflichten von Eltern gegenüber ihren Kindern und unter Ehegatten sind im Zivilgesetzbuch geregelt. Ehegatten haben Anspruch auf ehelichen oder nachehelichen Unterhalt. Eltern haben für den Unterhalt ihrer Kinder aufzukommen, wozu auch die Kosten von Kindesschutzmassnahmen gehören.

 

In der Praxis stellen sich immer wieder schwierige Anwendungsfragen im Zusammenhang mit dem Unterhaltsrecht, z.B. wenn das volljährige in Ausbildung stehende Kind nicht gegen die Eltern auf Unterhalt klagen will oder sich die finanziellen Verhältnisse seit der Festlegung von Unterhaltsbeiträgen verändert haben.