Fachpersonen von Kindertagesstätten, Spielgruppen und andere Interessierte im Kontext ihrer beruflichen Tätigkeit in der frühen Kindheit (bzw. der familienergänzenden Betreuung), die ihre Handlungskompetenzen im Kindesschutz für den beruflichen Alltag erweitern möchten.
Fachpersonen im Frühbereich kommt im Kindesschutz eine wichtige Rolle zu. In ihrem Arbeitsalltag werden sie immer wieder mit Fragen zur Kindeswohlgefährdung konfrontiert. Seit dem 1. Januar 2019 sind sie gesetzlich verpflichtet, jedem Verdachtsfall nachzugehen und ihn bei konkreten Hinweisen der KESB zu melden. Kindeswohlgefährdungen zu erkennen und damit umzugehen, kann Ängste auslösen und stellt eine grosse Herausforderung und Belastung dar.
Im Kurs werden die wesentlichen rechtlichen Grundlagen des Kindesschutzes erörtert und diskutiert. Die Teilnehmenden setzen sich mit Hinweisen auf Kindeswohlgefährdungen bei kleinen Kindern auseinander. Zudem werden Abläufe und Verantwortlichkeiten im Zusammenhang mit vermuteten Kindeswohlgefährdungen diskutiert.